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   OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26878
OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11 (https://dejure.org/2012,26878)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2012 - 6 U 78/11 (https://dejure.org/2012,26878)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2012 - 6 U 78/11 (https://dejure.org/2012,26878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Urheberrechts an Zeitungsartikeln durch Bereithalten in einem Online-Archiv

  • kanzlei.biz

    Journalist kann sich gegen Online-Archivierung seiner Zeitungsartikel wehren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Verletzung des Urheberrechts an Zeitungsartikeln durch Bereithalten in einem Online-Archiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch eines Journalisten wegen Einstellung von Artikeln in das Onlinearchiv einer Zeitung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Aufnahme tagesaktueller Berichterstattung in ein Online-Archiv ist eine gesonderte Nutzungsart und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verfassers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zeitung darf Artikel nicht ohne weiteres in Online-Archiv einstellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstellen von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in Online-Archiv ist gesonderte Nutzungsart

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Zeitungsartikel dürfen nicht ohne weiteres auch in Online-Archiv eingestellt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Journalist hat Unterlassungsansprüche gegen Online-Archiv seiner Zeitung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Artikel von Journalisten dürfen nicht automatisch auch in Online-Archiv eingestellt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch zusätziche Veröffentlichung in Online-Archiv

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einstellung von für tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in Online-Archiv

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch zusätzliche Veröffentlichung in Online-Archiv

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 450
  • MMR 2013, 260
  • ZUM 2012, 967
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Für diesen kommt es auf die gesamten wesentlichen Umstände des Einzelfalles an (BGH, Urteil vom 6.10.2005, I ZR 266/02, GRUR 2006, 136, Pressefotos, zitiert nach Juris).

    Da diese Erstnutzung im vorliegenden Fall durch eine entsprechende vertragliche Gestattung des Klägers in berechtigter Weise erfolgte, kann die fiktive Lizenz für eine zusätzliche, aber von der Erstveröffentlichung abhängige Verwendung in einem Online-Archiv nicht isoliert von den Vergütungsvereinbarungen der Parteien betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 6.10.2005, I ZR 266/02, GRUR 2006, 136, Pressefotos, zitiert nach Juris).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Zwar werden bei der Geltendmachung des von im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzungsgrundlagen, nur geringe Anforderungen gestellt (BGH, Urteil vom 17.6.1992, I ZR 107/90, BGHZ 119, 20, Tchibo/Rolex II, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Das ist etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt werden (ähnlich BGH, Urteil vom 5.7.2001, I ZR 311/98, SPIEGEL CD-Rom, WRP 2002, 214, zitiert nach Juris).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Für die Beklagte könnte allenfalls ein mehrjährig währender Anschein einer Duldung ihres Verhaltens durch den Kläger sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.1992, I ZR 251/90, Universitätsemblem, BGHZ 119, 237, zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Diese Schadensberechnung läuft auf die Fiktion eines Lizenzvertrages der im Verkehr üblichen Art hinaus (BGH, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Verurteilung zur Unterlassung nur durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit der Erklärung kein Zweifel besteht (vgl. BGH, Urteil vom 9.11.1995, I ZR 212/93, NJW 1996, 723 m. w. N., zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH, Urteil vom 22.4.2004, I ZR 174/01, Comic-Übersetzungen III, GRUR 2004, 938).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten verkehrsüblich ist, kommt es nicht auf die Verhältnisse in der Branche an, in der die Beteiligten tätig sind, sondern darauf, ob bei einem Ausschließlichkeitsrecht dieser Art ganz allgemein die Erteilung von Lizenzen im Verkehr üblich ist (BGH, Urteil vom 18.12.2008, I ZR 63/06, WRP 2009, 445, Motorradreiniger, zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Zum anderen ist unerheblich, ob der Verletzte tatsächlich eine entsprechende Nutzungseinbuße erlitten hat; ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 6.3.1980, X ZR 49/78, BGHZ 77, 16 - Tolbutamid, zitiert nach Juris).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 6 U 78/11
    Bei einer derartigen Dauerhandlung kann die Verjährung nicht beginnen, solange der Eingriff noch fortdauert (BGH, Urteil vom 27.2.2003, I ZR 25/01, GRUR 2003, 448, zitiert nach Juris).
  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

    Eine solche setzt voraus, dass sie mit bzw. in zeitlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Printausgabe der Zeitschrift erscheint und vertrieben wird (ähnlich - zur unterschiedlichen Funktion von Archiv/Datenbank und digitaler Ausgabe einer Tageszeitung - Brandenburgisches OLG 28. August 2012 - 6 U 78/11 - Rn. 67) .
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2013 - 20 U 187/12

    Umfang des Urheberrechts eines Journalisten an in einer Zeitung erschienenen

    Das ist etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt werden (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2012, 450, 452, u. Verw. a. BGH, GRUR 2002, 248, 251/252 - SPIEGEL-CD-ROM).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2018 - 20 U 130/17
    Selbst wenn man zugunsten der Beklagten trotz des vom Kläger zitierten Urteils des OLG Brandenburg vom 28.08.2012 (veröffentlicht in GRUR-RR 2012, 450), dessen Leitsatz 1 wie folgt lautet:.
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